Glossar / FAQ
Inhalte:
ABE und EG-Betriebserlaubnis
Allgemeine Betriebserlaubnis
Eine ABE stellt eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes zum Einsatz eines Fahrzeugteiles an bestimmten Fahrzeugen dar. Wenn in der ABE nicht anders gefordert müssen diese Teile nicht mehr eingetragen werden. Die ABE beschreibt das Fahrzeugteil und dessen Verwendungsbereich, d.h. die Fahrzeugtypen an welchen es eingesetzt werden kann sowie dessen Kennzeichnung.
Eine einfache Identifizierung des Teiles durch eine vom Kraftfahrtbundesamt vergebene Genehmigungsnummer muss gewährleistet sein. Die ABE gilt in der Regel nur national, d.h. in Deutschland, wird aber zunehmend auch in den Nachbarländern als Prüfgrundlage anerkannt.
Eine Eintragung kann, falls in der ABE gefordert, beim TÜV, DEKRA oder freien Sachverständigen erfolgen.
EG-Betriebserlaubnis
Eine EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, kann jedoch von den entsprechenden Behörden aller EG-Mitgliedsstaaten erteilt werden. Die Prüfung der Fahrzeugteile erfolgt nach den Statuten der EG-Richtlinien die von den EG-Mitgliedsländern gemeinsam festgelegt wurden. Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle EG-Mitgliedsstaaten, eine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich.
Die Genehmigung kann in der Landessprache der jeweiligen Genehmigungsbehörde verfasst sein. Als Nachweis genügt das auf dem Fahrzeugteil angebrachte EG-Prüfzeichen, dessen Grösse und Formgebung genau festgelegt ist.
Eine Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig wenn der Verwendungsbereich (Modellzuordnung) eindeutig sichergetellt ist.
EG-Prüfzeichen
Fast alle Bauteile an einem Fahrzeug werden nach EG-Richtlinien geprüft und erhalten daraufhin ein entsprechendes e-Prüfzeichen. Dies ist in genau spezifizierter Form auf dem Bauteil angebracht und ermöglicht die Zuordnung des Bauteiles zu Fahrzeuggruppen und Verwendungszweck..
An Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis (die meisten neueren Motorradmodelle der grossen Hersteller) lasen sie sich ohne weitere Abnahme verwenden. Allerdings muss der Geltungsbereich der EG-Betriebserlaubnis (mögliche Fahrzeugtypen und -Arten) und die Anbaulage etc. berücksichtigt werden. Ggf. muss der Nachweis erbracht werden, dass das jeweilige Prüfzeichen für den Verwendungszweck gilt.
So darf z.B. eine Nebelschlussleuchte nicht als Rücklicht verwendet werden, auch wenn sie ein e-Prüfzeichen trägt.
Lenkertypen
Welcher Lenkertyp serienmässig an einem Motorrad verbaut ist bestimmt auch häufig, welcher Nachrüstlenker verwendet werden kann.
Die wichtigsten Masse sind
- die Lenkerklemmung, d. h. die Befestigung des Lenkers am Fahrzeug
- der Durchmesser der Armaturen und Schalter
Die Lenkerklemmung kann in der Regel 22 mm (7/8"), 25,4 mm (1") oder ca. 29 mm betragen.
Bei Stummellenkern entscheidet der Gabeldurchmesser an der Klemmstelle den notwendigen Befestigungsdurchmesser
Hier ein paar wichtige Fragen, deren Beantwortung einen Austausch des Lenkers einfacher gestalten:
- welchen Lenkerdurchmesser hat mein Motorrad?
- reichen die Bremsleitung, Kabel und Züge für den Lenker meiner Wahl aus?
- kann ein Freiraum von ca. 20 mm bei vollem Lenkeinschlag zu feststehenden Teilen (z. B. Verkleidung) eingehalten werden?
- hat meine Serienlenker Bohrungen für Kabel etc.?
- passen die Lenkerenden noch für den neuen Lenker?
- werden neue Griffe benötigt?
Fast alle von uns angebotenen Lenker können mit einer Kabelbohrung für Lenkerendenblinker bis zu 4 mm Durchmesser versehen werden!
Wir unterscheiden in
- Standardlenker mit 22 mm Durchmesser
- Zollenker mit 25,4 mm Durchmesser
- Speedfighterlenker mit 29 mm Durchmesser
- Stummellenker
Serienfarben
Zusammensetzung der Serienfarben
Die meisten Lackierungen an Motorrädern bestehen auf vielschichtigen Spezialfarben. Neben der sichtbaren "Farbe" werden spezielle Untergründe und Metallicfarben übereinander aufgebracht um anspruchsvolle Effekte zu erzielen.
Die Farben und ihre Komponenten sind bei einigen Herstellern in dieser Form nur schwer oder überhauptnicht erhältlich. Daher ist es relativ schwierig Zubehörteile in Serienfarben anzubieten.
Durch die langjährige Erfahrung mit Serienlackierungen können wir jedoch qualitativ hochwetige, farbtreue Lackierungen anbieten. Auch wenn Serienteile und Nachrüstteile direkt nebeneinander angebracht werden - es passt einfach.
Farbbezeichnungen
Die verwendete Serienfarbe lässt sich durch Fahrzeugtyp und Baujahr relativ genau definieren. Durch Überschneidungen in den Modelljahrgängen und Erstzulassungen kann es trotzdem zu Unterschieden und Missverständnissen kommen. Darüberhinaus werden in den verschiedenen Fertigungs- und Verkaufsländern häufig für den gleichen Modelljahrgang unterschiedliche Designvarianten verwendet.
In der Regel genügt jedoch die Angabe von Motorradmodell, Baujahr und Grundfarbe, z.B. Kawasaki ZZR 1400 2006 blau.
Farbcodes
Eine Eindeutige Definition der Farbe ist durch den Farbcode der Hersteller möglich. Dieser gibt entweder durch entsprechende Bezeichungen oder einen Zahlencode den exakten Farbtyp an.
Je nach Fahrzeughersteller findet sich dieser Code im Prospekt, den Servicepapieren oder als Aufkleber unter der Sitzbank. In den meisten Fällen ermöglicht er eine eindeutige Zuordnung auch bei grau importierten und älteren Fahrzeugen.
Angaben bei der Bestellung
Bei der Bestellung von lackierten Teilen genügt die Angabe des Motorradmodelles, Baujahres und der Grundfarbe. Das Auswahlmenue für die Farbe bei den Artikeln genügt zur Definition.
Falls die gewünschte Farbe im Menue nicht angeboten wird bitte die gewünschte Farbe im Kommentarfeld angeben. Sollte es sich um einen Grauimport handeln ist die Angabe des Farbcodes sinnvoll.
Sitzbankmaterial
Grundsätzlich kann jedes zur Verfügung stehende Material für Race Seats Sitzbänke gewählt werden.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung der gängigsten Materialien die eine einfache Auswahl der Farbzusammenstellung über das Dropdown-Menue der Artikelbeschreibung ermöglichen.
Für die verschiedenen Sitzbanktypen sind verschiedene Materialauswahlen möglich deren Bezeichnungen Sie untenstehend finden.
Zur leichteren Orientierung sind sie in entsprechende Gruppen eingeteilt.
Sollten Sie hier Ihre gewünschte Farbe nicht finden rufen Sie uns bitte unter 0911-93695-0 an oder vermerken Ihren Wunsch im Kommentarfeld der Bestellung.
Non-Slip-Materialien für die Sitzfläche
Kunstleder mit stark strukturierter Oberfläche, um besonders gute Haftung zu erzielen
Energy Black | Energy Red |
Grip Black | Grip Red |
Grip Blue |
Kunstleder für Sitzfläche und Seitenflächen
Strapazierfähiges Kunstleder in verschiedenen Farben und Oberflächenstrukturen
Die Dollaro-Variante hat eine gleichmässig genarbte Oberfläche die relativ glatt wirkt.
Oldstyle-Bezüge vermitteln durch die gröbere Struktur einen klassischen Eindruck.
Smoothleather ist besonders weich und fein strukturiert.
Dollaro Black | Dollaro White |
Dollaro Blue | Dollaro Red |
Oldstyle Black | Oldstyle White |
Oldstyle Brown | |
Smoothleather Black | Smoothleather White |
Smoothleather Yellow |
Carbonlook und glänzendes Lackleder
Besonders interessant sind die beiden Carbonlook-Varianten in schwarz und silber - griffig und aussergewöhnlich
Das hochglänzende Lackleder Crystal ist in verschiedenen Farben erhältlich und eignet sich um Akzente zu setzen.
Carbon Black | Carbon Silver |
TÜV-Teilegutachten
TÜV-Teilegutachten ermöglichen eine einfache Eintragung von Änderungen an Fahrzeugen bei TÜV, DEKRA oder freien Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere.
Sie beschreiben das geänderte oder neue Fahrzeugteil und bestätigen die zulässige Verwendung im Strassenverkehr.
Teilegutachten sind in der Regel modellbezogen und beinhalten die Kennzeichnung des Fahrzeugteiles um eine einfache Überprüfung zu ermöglichen. Häufig sind sie mit bestimmten Auflagen bzw. Montagevorschriften verbunden (z. B. Mindestbodenfreiheit bei Verkleidungen), die bei der Montage einzuhalten sind.
Teilegutachten können auch als Grundlage für die Prüfung an Fahrzeugen, die im Teilegutachten nicht aufgeführt sind, herangezogen werden. In diesen Fällen handelt es sich um Einzelabnahmen die nur von TÜV oder DEKRA (neue Bundesländer) vorgenomen werden können.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss vorgenommen werden soweit das Teilegutachten dies nicht anders vorsieht.
TÜV-Prüfberichte
Ein Prüfbericht dient als Arbeitsgrundlage für den TÜV- oder DEKRA-Prüfer und reicht normalerweise für eine Eintragung am im Prüfbericht beschriebenen Fahrzeugmodell aus. Je nach Bauteil ist er auch zur Eintragung an anderen Fahrzeugtypen verwendbar.